Allgemeine Geschäftsbedingungen SchlemmerButler GmbH

Für Gastronomen/Teilnehmer

SchlemmerButler GmbH, Niedesheimer Str. 18, 67547 Worms (nachfolgend SchlemmerButler genannt) betreibt die Webseite SchlemmerButler.de sowie mehrere native Apps (iOS, Android) (gemeinsam im Folgenden als Portal bezeichnet) für Gastronomen. Die Endkunden können über diese Webseite oder die Apps direkt beim Gastronomen Speisen und Getränke zum Verzehr im Haus (Selfordering-Bestellungen) oder zur Abholung oder Lieferung bestellen.


Verträge über die Leistungen des Gastronomen kommen ausschließlich zwischen dem Gastronomen und dem Endkunden direkt zustande. Die Zahlung der Leistungen des Gastronomen erfolgen entweder im Restaurant direkt vom Endkunden an den Gastronomen oder über Online-Bezahldienste, denen sich der Gastronom anschließen muss. Gastronomen müssen alle Pflichten unter dieser Vereinbarung einhalten und sicherstellen, dass auch Mitarbeiter oder sonstige Vertreter und Auftragnehmer diese einhalten. Werden Gastromomen in angemessener Weise Aufforderungen übermittelt, die der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung dienen, sind diese vom Gastronomen nachweislich umzusetzen. Dies gilt auch für die Nutzung der Verbindungsmethode (s. § 8).


§ 1 Leistungen SchlemmerButler

Schlemmerbutler verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

(1) Betrieb und Betreuung des Portals für den Gastronomen
a. SchlemmerButler stellt den Gastronomen Dienstleistungen zur Verfügung (Apps, Webseiten, etc.), die es dem Gastronomen ermöglichen, rechtsverbindliche Verträge für den Verkauf von Waren an Kunden abzuschließen. SchlemmerButler ist dabei keine Vertragspartei, sondern vermittelt lediglich das Geschäft zwischen Kunden und Gastronom.
b. Der Gastronom ist darüber informiert und erklärt sich einverstanden, dass SchlemmerButler auch Mitbewerber (andere Restaurants oder professionelle Anbieter) auf den Plattformen vertritt und in deren Namen handelt.


(2) SchlemmerButler stellt dem Gastronomen die Nutzung eines Bestellsystems zur Verfügung, die es dem Gastronomen ermöglicht, Bestellungen Inhouse oder zur Lieferung und Abholung von Kunden entgegenzunehmen. Diese Software ermöglicht es dem Gastronomen, seine Speisekarte, sein Logo sowie weiterführende Informationen zum Restaurant, unter anderem auch eine Bildergalerie, abzubilden.


(3) Einstellung von Inhalten/Restaurantinformationen

Als Restaurantinformationen werden alle Informationen über das Restaurant des Gastronomen wie beispielweise Informationen zu Waren, Speisekarten, die Adress- und Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Liefergebiete und -konditionen, etc. bezeichnet.

Diese Informationen werden von SchlemmerButler auf dem Portal des Gastronomen eingestellt und können auch vom Gastronom selbst bearbeitet werden. Das Portal kann erst freigeschaltet werden, nachdem der Gastronom alle eingestellten Inhalte geprüft und freigegeben hat. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von SchlemmerButler eingestellten Inhalte trägt alleinig der Gastronom.

Der Gastronom steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für das Portal zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Der Gastronom garantiert, dass bereitgestelltes Bild-, Text- und Grafikmaterial keine geistigen Eigentumsrechte, wie insbesondere Foto-, Bild- und Urheberrechte oder Markenrechte Dritter sowie keine Rechte der Veröffentlichung und des Datenschutzes verletzt. Der Gastronom räumt der SchlemmerButler GmbH sowie deren Tochter- und Schachtelgesellschaften ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, übertragbares und nicht exklusives Recht zur Nutzung und Bearbeitung des zur Verfügung gestellten Materials, insbesondere für Druck- und Onlineerzeugnisse sowie Social Networks (z.B. Instagram, Facebook) ein. Ferner dürfen weder öffentliche Rechte, noch die öffentliche Ordnung, öffentliche Statuten oder Vorschriften für e-commerce verletzt werden oder die an SchlemmerButler zur Veröffentlichung freigegeben Materialien geschäftsschädigend, rechtswidrig oder hetzend sein, nicht obszön oder pornographisch, nicht das Recht des unlauteren Wettbewerbs verletzen sowie nicht zu Diskriminierungen oder zu irreführender Werbung führen.


Der Gastronom sichert SchlemmerButler das Vorliegen der Einwilligung etwaig abgebildeter Personen zur Veröffentlichung der Bilder in Print- und Onlinemedien sowie sozialen Netzwerken zu.


SchlemmerButler hat bereits bei einer begründeten Vermutung das Recht, Inhalte, die gegen diese Regeln oder andere Rechtsvorschriften verstoßen, unverzüglich zu entfernen oder diese Teile zu löschen und den betreffenden Gastronomen von der Nutzung der Vermittlung auszuschließen. Der Gastronom erklärt rechtsverbindlich, dass er SchlemmerButler von allen Kosten, Gebühren und Schadenersatzansprüchen freistellt, falls aus der Nutzung der eingestellten Inhalte und Serviceleistungen durch Dritte gerichtliche oder außergerichtliche Ansprüche entstehen. Durch Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Gastronom, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Restaurantinformationen bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils entstandenen Schadens. Verantwortlich für die verbindliche Textvorlage, im wettbewerbsrechtlichen Sinne für den Inhalt des Portals, ist der Gastronom.


(4) Technische Merkmale

Dem Gastronomen sind die technischen Spezifikationen des Portals bekannt (Auflösung, Darstellbarkeit, Kompatibilität, etc.). Er stellt sicher, dass seine einzustellenden Inhalte mit diesen technischen Spezifikationen kompatibel sind.


(5) Änderungsvorbehalt

SchlemmerButler behält sich vor, das Portal jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzustellen. Dies wird dem Gastronomen unverzüglich mitgeteilt.


(6) Verfügbarkeit

SchlemmerButler verpflichtet sich, das Portal für die vereinbarten Dienste im Jahresdurchschnitt zu 95% verfügbar zu halten. Dies beinhaltet nicht die erforderlichen Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit darf nicht länger als 48 Stunden am Stück unterbrochen sein.

Voraussetzung für die Verfügbarkeit ist eine stabile Internetverbindung des Gastronomen (s. § 6).


§ 2 Leistungen des Gastronomen

Der Gastronom verpflichtet sich auf Grundlage der zwischen SchlemmerButler und dem Gast- ronomen vereinbarten Absprachen zu folgenden Leistungen:


(1) Nutzung:

Der Gastronom verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte Portal nur für den festgelegten Zweck des Portals zu nutzen und die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu beachten.

Er verpflichtet sich, die zum Vertragsabschluss erforderlichen Daten sorgfältig und nach bestem Wissen anzugeben und keine irreführenden Angaben zu machen, sowie den Dienst nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme zu überlasten.

Der Gastronom verpflichtet sich, bei der Benutzung seines SchlemmerButler-Portals keine Software und Daten zu verwenden, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Portals, des Netzes, der Software und/oder des Betriebssystems führen könnten. Der Gastronom wird es unterlassen, den unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu versuchen.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Gastronom, jegliche Passwörter und/oder Registrierungsdaten, die ihm von SchlemmerButler zur Registrierung zur Verfügung gestellt werden, geheim zu halten und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die von ihm hierzu wirksam bevollmächtigt wurden.

Der Gastronom hat SchlemmerButler unverzüglich jegliche Änderung seiner Daten, insbeson- dere aber nicht ausschließlich seiner Adresse, seines Namens, seiner Telefonnummer, seiner E-Mail, seines Sitzes oder seiner Konten schriftlich mitzuteilen. Dem Schrifterfordernis genügt eine E-Mail.


(2) Lieferung der Inhalte:

Der Gastronom verpflichtet sich, die zur Erstellung seines Portals erforderlichen Daten termingerecht zu Beginn dieses Vertrages in einem maschinenlesbaren Dateiformat in strukturierter Weise zur Verfügung zu stellen, z.B. in Form einer Text-, Excel- oder Word-Datei aller Gerichte, Allergene, Zusatzstoffe und sonstigen Angaben. Andere Dateiformate als .csv, .xls, .xlsx, .odt, .doc, .docx, .txt, .json oder .xml kann SchlemmerButler nur nach vorheriger Absprache berücksichtigen. Ein Bild der Speisekarte entspricht nicht diesen Anforderungen. Der Gastronom verpflichtet sich, falls notwendig, entsprechende Dateien zur Erstellung seines Portals anzufertigen. Dem Gastronomen ist bewusst, dass Verzögerungen in der Mitwirkung zu zeitlichen Verschiebungen führen können


Der Gastronom verpflichtet sich darüber hinaus zur fortlaufenden Aufrechterhaltung und Pflege seiner Portalinhalte, d.h. seines eigenen Datenbestandes. Der Gastronom ist in vollem Umfang für die Richtigkeit seiner Daten und Restaurantinformationen verantwortlich und muss gewährleisten, dass diese jederzeit auf dem neuesten Stand sind.

Die finale Freigabe zur Freischaltung des Portals vor Onlinestellung erfolgt durch den Gastronom. Für die Richtigkeit aller Inhalte und Angaben trägt alleinig der Gastronom die Verantwortung.


(3) Anforderungen an eingestellte Inhalte:

Der Gastronom ist verpflichtet, die von ihm eingestellten Angebote rechtmäßig zu gestalten. Der Gastronom ist berechtigt, wo dies angemessen und möglich ist, Änderungen an bestimmten Teilen der Restaurantinformationen und ihrem Eintrag auf der Plattform selbst vorzunehmen und zu verwalten.

Alle Änderungen, die der Gastronom nicht selbst vornehmen kann, müssen über den Kunden- service von SchlemmerButler abgewickelt werden. Der Gastronom muss von SchlemmerButler getätigte Änderungen genehmigen und freigeben.

SchlemmerButler ist nicht verpflichtet, vom Gastronomen beauftragte oder selbst durchgeführte Änderungen zu überprüfen und ist auch nicht für diese Inhalte verantwortlich oder haftbar. Zu jeder Zeit ist ausschließlich der Gastronom voll verantwortlich und haftbar für alle bereitgestellten Restaurantinformationen und vorgenommene Änderungen: Ebenso ist der Gastronom alleinig verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Restaurantinformationen sowie für die Einhaltung aller diesbezüglich geltenden Gesetze und Vorschriften, wie beispielsweise alle Anforderungen in Bezug auf Alkohol, Lebensmittelsicherheit und Abgaben zu Allergenen und Zusatzstoffen.


(4) Angaben zu Waren

Der Gastronom ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu allen Inhaltsstoffen, Allergenen und Zusatzstoffen in seinen Waren zu machen. Ferner muss der Gastronom Angaben machen, die auf dem Portal in der Speisekarte und zur Kennzeichnung des Restaurants mit Hinweis auf die Erfüllung bestimmter Ernährungsformen der Kunden (vegetarisch, vegan, laktosefrei, glutenfrei, halal, koscher) eingefügt werden. Alle gemachten Angaben müssen vom Gastronom vor Freischaltung des Portals geprüft und bestätigt werden. Der Gastronom übernimmt vollumfänglich die Verantwortung dafür, dass alle von ihm gemachten Angaben korrekt, vollständig und stets aktuell sind und dass die Informationen allen geltenden Vorschriften und Gesetzen entsprechen.

Kunden können diese Informationen jederzeit vollständig beim Gastronom abfragen.

Wird in einem Restaurant durch die Lebensmittelinspektion oder eine andere Behörde einen Verstoß gegen geltende Lebensmittelgesetze oder anderer Gesetze oder Vorschriften feststellt, muss der Gastronom SchlemmerButler unverzüglich darüber informieren. SchlemmerButler behält sich vor, in diesen Fällen bestimmte Kennzeichnungen des Portals zu entfernen oder das Portal komplett zu sperren.


(5) Qualität der Waren und Dienstleistungen

Ausschließlich der Gastronom ist für die Qualität der Waren verantwortlich.

Es dürfen keinen anderen Waren außer Lebensmitteln und Getränken über das Portal verkauft werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf altersbeschränkte Waren wie Arzneimittel, Tabakwaren oder Rauchwaren, es sei denn, ein solches Angebot wurde ausdrücklich von SchlemmerButler genehmigt.

Der Gastronom ist dafür verantwortlich, dass er alle zum Verkauf seiner Waren notwendigen Lizenzen besitzt und diese auf Anfrage zur Verfügung stellen kann.


(6) Reklamationen

Bei vorliegenden Kundenreklamationen ist der Gastronom stets zur Mitwirkung verpflichtet.

Sollte ein Kunde sich bei SchlemmerButler über eine Bestellung oder ihre Lieferung beschweren, wird der Gastronom umgehend darüber in Kenntnis gesetzt und muss mit SchlemmerButler kooperieren, um eine schnellstmögliche positive Klärung der Situation herbeizuführen.

Sollte SchlemmerButler aufgrund einer Reklamation über Waren, Dienstleistungen oder über das Verhalten des Gastronomen oder seines Personals Kosten entstehen (das gilt auch bei Ablehnung einer Bestellung), so ist der Gastronom verpflichtet, diese Kosten in voller Höhe zurückzuerstatten.


(7) Rufschädigung

Der Gastronom ist verpflichtet, alle Geschäfte, Handlungen und Äußerungen, welche auf irgendeine Art und Weise dem Geschäft, Firmenwert oder Ruf von SchlemmerButler schaden könnten sowie anstößiges oder respektloses Verhalten gegenüber Kunden oder Mitarbeitern zu unterlassen.


(8) Vertragspartner

Der Gastronom wird ausschließlicher Vertragspartner seiner Kunden. SchlemmerButler ist lediglich für die technische Zurverfügungstellung des Portals verantwortlich. Jegliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Gastronomen und seinen Kunden bestehen ausschließlich zwischen diesen Parteien. Der Gastronom stellt SchlemmerButler von Forderungen seiner Kunden auf erstes Anfordern frei.

Der Gastronom verpflichtet sich, das Inkasso sowie die gerichtliche Beitreibung der Forderungen gegen seine Kunden selbst zu betreiben. SchlemmerButler haftet nicht für die über seinen Internetauftritt entstandenen geschäftlichen Verbindungen und daraus entstehenden Ansprüche.


§ 3 Pflichten des Gastronomen gegenüber Kunden

(1) Der Gastronom verpflichtet sich, dass den Kunden bei Bestellungen über das Portal keinerlei Nachteile in Qualität, Quantität oder Service entstehen.


(2) Der Gastronom bestätigt, dass, sobald ein Kunde eine Bestellung über das Portal aufgegeben hat, ein Vertrag über die (Aus-)Lieferung von Waren (Self-Ordering im Restaurant, Lieferung, Abholung) zwischen dem Gastronomen und dem Kunden zustande gekommen ist. Der Gastronom gewährleistet, dass die vom Kunden aufgegebene Bestellung entsprechend den Bestelldetails erfüllt wird. Sollten eine oder mehrere Speisekartenpositionen in der Bestellung nicht zur Verfügung stehen, so muss der Gastronom den Kunden innerhalb von zehn Minuten nach Erhalt der Bestellung darüber informieren und dem Kunden eine angemessene Alternative anbieten


(3) Ebenso gewährleistet der Gastronom, alle von Kunden während der Öffnungszeiten aufgegebenen Bestellungen zu akzeptieren und zu bestätigen.

Sollten der Gastronom keine Bestellungen für Self-Ordering im Restaurant, zur Lieferung und/ oder Abholung annehmen können, so muss er jeweils den Portalstatus für Self-Ordering, Lieferung und/oder Abholung auf „offline“ ändern, damit Kunden keine Bestellungen aufgeben können. Sollte der Gastronom nur in bestimmten Liefergebieten keine Lieferungen tätigen können, so kann er den Lieferstatus und die Liefergebiete jederzeit ändern.


4) Stornierungen von Bestellungen können vom Gastronomen selbst über die Admin-Seite bis zum jeweiligen Tagesabschluss vorgenommen werden.


(5) SchlemmerButler stellt den Kunden auf dem Portal vor Zahlung der Rechnung eine Trinkgeldfunktion zur Verfügung, die den Kunden die Möglichkeit gibt, Servicebediensteten oder Auslieferfahrern egal über welche Zahlmethode ein Trinkgeld zu gewähren.

Auf Trinkgelder wird von SchlemmerButler keine Provision erhoben. Bei Online-Zahlungen wird die vom Zahldienstleister erhobene Servicegebühr jedoch trotzdem fällig. Es obliegt dem Gastronomen, die erhaltenen Trinkgelder an sein Servicepersonal und/oder seine Auslieferfahrer weiterzugeben.

Der Gastronom stellt SchlemmerButler von allen Ansprüchen von Auslieferern, Servicekräften oder anderen Angestellten und Kunden aus oder in Verbindung mit dieser Pflicht frei.

Ebenso trägt der Gastronom die alleinige Verantwortung für alle (lohn-)steuerrechtlichen Folgen in Verbindung mit den Zahlungen der Trinkgelder.


(6) Von der Kassenbon Pflicht in der Gastronomie, auch Belegausgabepflicht genannt, sind alle deutschen Gastronomen mit einem elektronischen Kassensystem betroffen. Deshalb muss der Gastronom dem Kunden auf Verlangen bei jedem Verkauf von Waren stets einen korrekten Beleg in Bezug auf seine Bestellung aushändigen.


§ 4 Werbemaßnahmen

SchlemmerButler bewirbt das Portal in nach eigenem Ermessen festgelegten Umfang. SchlemmerButler ist berechtigt, das Logo und den Namen des Gastronomen hierfür zu verwenden:


(1) Im Rahmen von Werbemaßnahmen für das Portal sowie für das Restaurant erklärt sich der Gastronom damit einverstanden, dass Name, Logo, Restaurantinformationen, Bilder des Restaurants sowie Bilder von Speisen, Getränken etc. und anderes geistiges Eigentum für Marketingaktivitäten während und nach der Vertragslaufzeit verwenden werden können.

Das Restaurant kann in Werbekampagnen und Pressemitteilungen sowohl über physische als auch digitale Marketingkanäle beworben sowie auf Partnerseiten von verbundenen Unternehmen sowie Dritten, eingebunden werden. Auch hierfür können alle oben beschriebenen Informationen wie Logo und Restaurantinformationen verwenden werden.


(2) Zur Bewerbung des Restaurants sowie zur gezielten Bewerbung der Teilnahme am Portal erhält der Gastronom verschiedene Marketingmaterialien und Richtlinien, wie diese Materialien einzusetzen sind.

SchlemmerButler ist berechtigt, dem Gastronomen in unregelmäßigen Abständen per E-Mail, telefonisch oder per Post Informationen zum Unternehmen, den Produkten und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Dem kann jederzeit durch formlose E-Mail an datenschutz@schlemmerButler.de unter Angabe der Kundennummer oder durch Klicken auf den Abmeldelink in der E-Mail widersprochen werden.


(3) Der Gastronom erhält für die Dauer des Vertrages das Recht, mit der Teilnahme am SchlemmerButler-Portal zu werben. Der Gastronom wird alles unterlassen, was den Anschein erwecken könnte, als würde SchlemmerButler irgendeine Verantwortung für das Angebot und die Präsentation des Angebots durch den Gastronomen tragen. Der Gastronom ist nicht befugt, hierfür Texte, Marken oder andere Kennzeichnungen SchlemmerButlers zu nutzen, es sei denn, er holt zuvor eine schriftliche Genehmigung SchlemmerButlers ein. Offizielle und unter verschiedenen Gastronomen und SchlemmerButler abgestimmte Werbemittel des Portals sind von diesem Verbot ausgenommen.


(4) Im Rahmen der Erfüllung von über SchlemmerButler eingegangenen Bestellungen darf der Gastronom keine Werbematerialien mit Logos oder Branding von Wettbewerbern verwenden.


§ 5 Bewertungen

Über das Portal werden Bewertungen von Verbrauchern erfasst und angezeigt, die von den Kunden in Bezug auf das Restaurant oder die Bestellung abgegeben wurden. SchlemmerButler trägt weder die Verantwortung für solche Bewertungen noch kann SchlemmerButler für diese Bewertungen haftbar gemacht werden.

Es ist dem Gastronomen nicht gestattet, Bewertungen zu seinem eigenen Restaurant abzugeben, um sich hier Vorteile zu erschleichen oder sonstige irreführende, täuschende oder betrügerische Bewertungen, insbesondere auch gegen Mitbewerber, abzugeben.

Bewertungen werden von SchlemmerButler nur im Rahmen geltender Gesetzte bearbeitet oder entfernt, sofern diese nachweislich rufschädigend oder in sonst negativer Weise zu beanstanden sind.


§ 6 Zahlungsabwicklung, Gebühren, Rechnungsstellung

Für die Zurverfügungstellung des Portals und des Bestellsystems wird dem Gastronomen von SchlemmerButler eine Provision auf die Bestellungen in Rechnung gestellt. Die Provision bezieht sich auf alle Umsätze, die über das Gastrosystem getätigt wurden und berechnet sich aus dem Bruttobestellwert.

Als Bruttobestellwert wird der Gesamtbetrag aller von einem Kunden bestellten Waren innerhalb einer Bestellung bezeichnet, einschließlich des Werts der Waren und aller anwendbaren Steuern sowie ggf. der vom Gastronomen erhobenen Liefergebühren.

Die Zahlung von Kunden für Bestellungen, die der Kunde beim Gastronomen direkt zahlt, erhält der Gastronom. Für die Zahlung der Provision auf diese (Bar-)Zahlungen (Bruttobestellwert) erhält SchlemmerButler ein Firmen-Lastschriftmandat vom Gastronomen. Die Provision für diese Zahlungen wird einmal pro Woche von der im Sepa Mandat hinterlegten Bankverbindung des Gastronomen automatisch eingezogen.


SchlemmerButler stellt den Kunden zusätzlich auf dem Portal die Möglichkeit einer Bezahlung via Online-Bezahlmethoden mittels Zahlungsdienstleistern (z.B. PayPal oder über Stripe) zur Verfügung. Zur Teilnahme an SchlemmerButler ist der Gastronom verpflichtet, sich diesen Zahlungsdiensten anzuschließen. Erst nachdem das Onboarding bei den Zahlungsdienstleistern vom Gastronomen abgeschlossen ist, kann das Portal freigegeben werden und steht für Bestellungen zur Verfügung. Alle Zahlungen von Kunden über die Online-Bezahlmethoden gehen ausschließlich direkt bei den Zahlungsdienstleistern ein. Der jeweilige Zahlungsdienstleister zahlt den fälligen Betrag (Bruttobestellwert abzüglich der für die Dienstleistung des Zahlungsdienstleisters fälligen Servicegebühr und abzüglich der vereinbarten Provision für SchlemmerButler) an den Gastronomen aus. Die Servicegebühr des Zahlungsdienstleisterns für die Online-Zahlung zahlt der Gastronom. Der Zahlungsdienstleister zahlt die vereinbarte Provision an SchlemmerButler aus.


Stornierungen von Bestellungen können vom Gastronomen selbst über die Admin-Seite bis zum jeweiligen Tagesabschluss vorgenommen werden. Für komplett stornierte Bestellungen erfolgt keine Erhebung von Provision seitens SchlemmerButler. Für teilstornierte Bestellungen wird die Provision fällig.

Die Provisionssätze sowie die Höhe etwaiger Service- und Wartungskosten werden im Vertag zwischen Gastronom und SchlemmerButler festgelegt.


SchlemmerButler behält sich vor, die Preise, Provisionssätze sowie die Höhe der Service- und Wartungskosten mit einer Ankündigungsfrist von einen Monat zu erhöhen. Wird dies durch den Gastronom nicht akzeptiert, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

Über das Portal stellt SchlemmerButler dem Gastronomen eine zusammenfassende Aufstellung zur Verfügung, die Folgendes enthält:

a. den kumulierten Bruttobestellwert sämtlicher Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Bezahlungen beim Gastronom und Onlinezahlungen,

b. die Provisionssätze, die SchlemmerButler dem Gastronom in Rechnung stellt, aufgeschlüsselt nach Self-Ordering-Bestellungen, Bestellungen zur Lieferung und Bestellungen zur Abholung. Zusätzlich werden hier alle Beträge in Verbindung mit der Verbindungsmethode oder anderen für den Gastronomen erbrachten Dienstleistungen aufgelistet, die gemäß der Vereinbarung zwischen Gastronom und SchlemmerButler festgelegt wurden.


SchlemmerButler behält sich vor, jederzeit die verfügbaren Zahlungsmethoden anzupassen.


§ 7 Integriertes Kassenmodul

In der mitgelieferten Hardware (POS Mini) für das SchlemmerButler-Bestellsystem ist ein Kassenmodul im Sinne der KassenSichV integriert. Hierzu bedient sich SchlemmerButler der Softwarelösung SIGN DE der fiskaly Germany GmbH, welche spezielle softwaregestützte bzw. cloudbasierte Lösungen zur Fiskalisierung, also der manipulationssicheren, elektronischen Aufzeichnung und Archivierung von geschäftlichen Vorgängen bzw. Transaktionen in europäischen Ländern anbietet. Alle zur Einrichtung der Kassenfunktion benötigten Daten werden von SchlemmerButler an Fiskaly übertragen. Der Gastronom erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.


Der Gastronom ist selbst für die ordnungsgemäße Nutzung des Kassenmoduls sowie Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten gemäß der KassenSichV verantwortlich und muss auch seine Angestellten entsprechend hierzu verpflichten. Alle von der zuständigen Finanzbehörde geforderten Informationen, Daten, Sicherungen und Berichte müssen in der Zeit der Benutzung des SchlemmerButler Bestellsystems selbst vom Gastronomen verwaltet werden.


Die Archivierungspflicht für alle über SchlemmerButler erzeugten Belege liegt ausschließlich beim steuerpflichtigen Gastnomonem. Der Gastronom ist nach Erstellung eines jeden Tagesabschlusses verpflichtet, alle Belege und Daten umgehend sicher zu speichern.


SchlemmerButler garantiert eine Speicherfrist von max. 1 Monat. Es obliegt alleinig dem Gastronomen, für eine zeitgerechte Sicherung seiner Daten zu sorgen. SchlemmerButler übernimmt keine Haftung für das Speichern von Daten.


(1) Korrekter Einsatz des Kassenmoduls: Der Gastronom ist dafür verantwortlich, dass das Kassenmodul ordnungsgemäß betrieben wird und alle Updates zeitnah ausgeführt werden.


(2) Aufzeichnungspflicht: Der Gastronom ist verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle in der Kasse lückenlos und zeitnah zu dokumentieren.


(3) GoBD-Konformität: Die Aufzeichnungen müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) entsprechen.


(4) TSE-Einsatz: Jeder Gast-Beleg aus dem SchlemmerButler Bestellsystem trägt eine finanzamtskonforme TSE-Signatur in Form eines Prüf-QR-Codes Die TSE gewährleistet die Manipulationssicherheit der Aufzeichnungen und schützt somit vor Steuerhinterziehung. SchlemmerButler nutzt in diesem Fall eine Online-TSE von Fiskaly.


(5) Datenaufbewahrung: Der Gastronom ist verpflichtet, die Belegdaten für den gesetzlich festgelegten Zeitraum aufzubewahren und den Finanzbehörden auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.


(6) Meldepflicht: Der Gastronom ist verpflichtet, die Nutzung des Kassenmoduls von SchlemmerButler beim zuständigen Finanzamt anzumelden.


(7) Belegausgabepflicht: Der Gastronom ist verpflichtet, jedem Kunden einen ordnungsgemäßen Beleg auszuhändigen, der die Details der Transaktion enthält (s.3 (6))


(8) Regelmäßige Prüfung: Das System muss regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.


9) Schulung des Personals: Das Personal, das das Bestellsystem bedient, sollte in der korrekten Nutzung des Kassenmoduls und den rechtlichen Anforderungen geschult sein.


(10) Transparenz und Prüfbarkeit: Die Finanzbehörden haben das Recht, die Kassenaufzeichnungen zu überprüfen. Daher ist es notwendig, den Finanzbehörden stets Zugang zu allen gespeicherten Daten und sämtlichen anderen elektronischen Geräten zu gewähren.


(11) Daten- und Datenschutz: Der Gastronom muss sicherstellen, dass Datenschutzvorschriften bei der Nutzung des Kassenmoduls beachtet werden, insbesondere wenn personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Kassenführung erfasst oder verarbeitet werden (s. hierzu auch §12)


§ 8 Verbindungsmethoden

(1) Zur Erfüllung der Pflichten stellt SchlemmerButler über das Portal eine Verbindung zum Gastronomen über dessen Internetverbindung her, um Aufträge über die Standardverbindungsmethoden weiterzuleiten. Der Gastronom ist verpflichtet, über die gesamte Laufzeit des Vertrags für eine stabile Internetverbindung Sorge zu tragen. Jegliche Änderungen an der Internetverbindung sind SchlemmerButler umgehend mitzuteilen.


(2) Der Gastronom ist verpflichtet, dafür ausschließlich die über SchlemmerButler bezogene Hardware zur verwenden. Die Hardware muss gemäß der Anleitung von SchlemmerButler durch den Gastronomen angeschlossen werden und darf nicht durch andere Geräte ersetzt werden.


(3) SchlemmerButler wird sich nach besten Kräften bemühen, die Nutzung der verfügbaren Verbindungsmethoden zu ermöglichen und diese während der gesamten Laufzeit des Vertrags aufrechtzuerhalten.


4) SchlemmerButler behält an allen Daten oder Informationen (insbesondere Bestell- und Kundendaten), die den Gastronomen über die zur Verfügung gestellten Verbindungsmethoden erreichen, die Eigentumsrechte. Alle Daten dürfen nur zur Ausführung des Vertrages verwendet werden.


(5) Die Verbindungsmethode muss vom Gastronomen stets in gutem Betriebszustand gehalten werden, um die einwandfreie Verbindung und Übertragung von Bestellungen zu gewährleisten.


(6) Die Software der Verbindungsmethode bleibt stets Eigentum von SchlemmerButler. SchlemmerButler ist berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Verbindungsleistungen die Hardware oder die Software der Verbindungsmethode jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. SchlemmerButler darf jederzeit auf die Verbindungsmethode zugreifen, insbesondere um die Software zu aktualisieren oder eine Software-Wartung durchzuführen.
Die Software ist Eigentum von SchlemmerButler. Der Gastronom ist lediglich zur Nutzung berechtigt. Dem Gastronomen ist es untersagt, die Software der Verbindungsmethode in irgendeiner Weise rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig unsachgemäß zu nutzen


(7) Die in der Verbindungsmethode enthaltene SIM-Karte darf vom Gastronomen ausschließlich nur im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung genutzt wird. Ansonsten ist SchlemmerButler berechtigt, alle durch missbräuchliche Verwendung entstandenen Kosten dem Gastronomen in Rechnung zu stellen, die aus der Nutzung der SIM-Karte für einen anderen Zweck resultieren und die SIM-Karte zu sperren.


§ 9 Geheimhaltung und Kundenschutz

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren.


Vertrauliche Informationen beinhalten:

  • personenbezogenen Daten der Kunden,
  • sämtliche Daten des Portals
  • Vertragsdaten und -bedingungen
  • Funktionalität der Hard- und Software der Verbindungsmethoden

Keine Vertrauliche Informationen sind solche Informationen,

  • die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch den Informationsgeber bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden,
  • die der jeweils anderen Partei bereits vor der Offenlegung durch den Informationsgeber und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren,
  • die von einer Partei ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von dem Informationsgeber selbst gewonnen wurden, oder
  • die einer Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden

Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.


§ 10 Haftungsregelungen

(1) Haftungsausschluss:

Eine Haftung SchlemmerButlers – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden

a. durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder

b. auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz SchlemmerButlers zurückzuführen ist.


(2) Haftungsbegrenzung:

Haftet SchlemmerButler für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen SchlemmerButler bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern der Beauftragten SchlemmerButlers verursacht werden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen SchlemmerButler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.


(3) Kein Ausschluss:

Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


(4) Haftung für Produkte des Gastronomen:

SchlemmerButler hat im Verhältnis zum Gastronomen gegenüber dem Kunden lediglich eine Vermittlerrolle und übernimmt daher keinerlei Gewährleistung für Produkte, Dienstleistungen oder Angaben des Gastronomen.


(5) Datenverlust:

Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet SchlemmerButler in dem aus § 9 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dass dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.


(6) Betrieb und Erreichbarkeit:

SchlemmerButler gewährleistet den Betrieb und eine Erreichbarkeit des Portals von 95%. Der Betrieb und die Erreichbarkeit berechnen sich auf einer jährlichen Basis.

Eine Haftung für eine darüberhinausgehende Nicht-Erreichbarkeit übernimmt SchlemmerButler nicht. Nicht in die Berechnung der Quote fallen angekündigte Wartungsarbeiten sowie Cyberattacken oder bei WLAN- bzw. Mobilfunkstörungen von Drittanbietern.


SchlemmerButler haftet nicht für einen Schaden durch Ausfall des Systems beim Gastronomen, da der Gastronom jederzeit die Möglichkeit hat, das Portal zu pausieren und die Bestell- und Serviceleistungen durch eigenes Personal abzudecken.


(7) Dritte:

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von evtl. eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen SchlemmerButlers.


(8) Eingriff:

Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Gastronom von sich aus in die Programmierung oder Darstellung SchlemmerButlers eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben.


(9) Haftung für die Portal-Inhalte:

SchlemmerButler haftet nicht für die eingestellten Inhalte, die mindestens den Anforderungen gemäß § 1 und § 2 entsprechen müssen. SchlemmerButler haftet nicht für die im Inhalt enthaltenen Behauptungen über Produkte und/oder Leistungen des Gastronomen.

Mögliche wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Rechtsverstöße von Maßnahmen oder Angeboten liegen in der alleinigen Verantwortung des Gastronomen.


(10) Freistellung:

Der Gastronom stellt SchlemmerButler von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung ist hinsichtlich der Kosten der Verteidigung beschränkt auf die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren. Ein etwaiger Vergleich zwischen SchlemmerButler und dem Anspruchsteller unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt des Gastronomen. Der Gastronom wird den Anspruchsteller hierüber in Kenntnis setzen.


(11) Kenntnis SchlemmerButlers:

Sofern SchlemmerButler Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten des Portals erlangt, ist SchlemmerButler berechtigt, das Portal des Gastronomen dauerhaft oder kurzzeitig zu sperren oder die Verknüpfung zu den beanstandeten Seiten unverzüglich zu unterbinden.


§ 11 Betriebsstättenwechsel oder Schließung

(1) Ein Orts- und Betriebsstättenwechsel des Gastronomen berührt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht.


(2) Bei endgültiger Schließung der Einrichtung des Gastronomen erlischt der Vertrag. Für den Fall des weiteren Betriebs durch einen neuen Betreiber/Inhaber verpflichtet der Anbieter sich, SchlemmerButler über den Namen, die Anschrift und ggf. mind. eine vertretungsberechtigte Person des neuen Betreibers/Inhabers zu informieren sowie dafür zu sorgen, dass alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den neuen Betreiber/Inhaber übergehen. Der Gastronom hat bei einem Betreiberwechsel eine Kopie seiner Gewerbeabmeldung unverzüglich und unaufgefordert bei SchlemmerButler vorzulegen.


§ 12 Laufzeit, Kündigung und Stilllegung

Die Laufzeit dies Vertrages wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung nach § 648 BGB ist ausgeschlossen


Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als wichtiger Grund gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • die andere Vertragspartei hat eine wesentliche Verletzung einer ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung begangen
  • das Verwenden von rechtsverletzenden Inhalten des Gastronomen
  • die Nichtvorlage der Bescheinigung über die Erfassung des Gastronomen als Steuerpflichtigen,
  • die Kenntniserlangung seitens SchlemmerButler über nicht steuergesetzkonformes Verhalten des Gastronomen,
  • die andere Vertragspartei wird zahlungsunfähig, über ihr Vermögen wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder jemand leitet ein ähnliches oder analoges Verfahren in Zusammenhang mit der Zahlungsfähigkeit ein,
  • ein Ereignis Höherer Gewalt macht die Bereitstellung der Dienstleistungen undurchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar, oder
  • der Gastronom oder SchlemmerButler sind aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Pflicht dazu verpflichtet.

Außerdem behält SchlemmerButler sich das Recht vor, das Portal des Gastronomen bei einem Verzug mit mehr als zwei gemäß § 6 fälligen Vergütungen sillzulegen. Nach Begleichung der offenen Rechnungen kann das Portal mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen wieder freigegeben werden. Die Service- und Wartungsgebühren werden auch während einer Pausierung des Portals (egal durch welche Partei) fällig.


Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Wird die Kündigung durch den Gastronomen per E-Mail erklärt, so ist sie an korrektur@schlemmerbutler.de zu richten. Es wird die Erklärung per Telefax oder eingeschriebenem Brief empfohlen. Der Nachweis des Zugangs liegt bei der jeweils kündigenden Vertragspartei.


§ 13 Datenschutz

(1) Verantwortlich für die Erhebung, Speicherung und Verwendung personen- und/oder firmenbezogener Daten zur Registrierung auf SchlemmerButler.de und seiner mobilen Anwendungen gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes (neuer Fassung) sowie des Telemediengesetzes (TMG) ist die SchlemmerButler GmbH. Sitz der SchlemmerButler GmbH ist die Niedesheimer Straße 18 in 67547 Worms. Vertreten wird die SchlemmerButler GmbH durch die Geschäftsführer Fotios Toulatos, Daniel Kirkos und Björn Klein.

Es gelten folgende Kontaktdaten: Telefon: 0800-2885370* | info@schlemmerbutler.de Alle zur Nutzung erhobenen oder sonst wie übermittelten personen- und/oder firmenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Nutzungsdaten, wie Häufigkeit des Aufrufes des Angebotes etc. werden anonymisiert für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Webseiten und mobilen Anwendungen verwendet.

SchlemmerButler wird die im Rahmen eines mit dem Gastronomen abgeschlossenen Vertrages erhobenen E-Mail-Adressen für Benachrichtigungen über weitere eigene Angebote in unregelmäßigen Abständen nutzen, sofern der Gastronom dem nicht formlos widerspricht. SchlemmerButler kann ein berechtigtes Interesse haben, alle vertraglich erfassten Bestandsdaten des Gastronomen inkl. etwaiger Kontaktdaten an Kooperationspartner weiterzugeben.


Weiterführende Informationen zum Datenschutz sind zu finden unter
https://Schlemmerbutler.de/datenschutz


(2) Zugriff auf Daten

a. Als Betreiber des Portals und bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für Gastronomen erfasst SchlemmerButler die dabei angegebenen Daten und hat Zugriff auf diese Daten.

b. Der Gastronom hat über das Portal Zugriff auf bestimmte Daten im Zusammenhang mit seinem Restaurant und den von Kunden aufgegebenen Bestellungen.

Auf die Daten anderen teilnehmender Restaurants hat der Gastronom jedoch keinen Zugriff und erhält keinerlei Daten von anderen Teilnehmern. Ebenso hat der Gastronom keinen Zugriff auf Registrierungsdaten von Kunden, es sei denn, diese werden beim Kunden zur Bestellung angegeben.


(3) Schutz der personenbezogenen Daten

a. SchlemmerButler und der Gastronom sind separate Verantwortliche für die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verarbeitet werden, und zwar jeder für seine eigenen Zwecke und mit seinen eigenen Mitteln und/oder in seinem jeweiligen Namen.

b. Der Gastronom bestätigt, dass ihm die Datenschutzerklärung für Kunden von SchlemmerButler bekannt ist und er datenschutzkonform gemäß den Datenschutzgesetzen handelt. Eine aktuelle Version der Datenschutzerklärung von SchlemmerButler findet sich immer auf der Plattform.

c. Es ist dem Gastronomen untersagt, personenbezogene Daten von Kunden an Dritte weiteruugeben oder Kundendaten zum Zwecke der Kommunikation zu verwenden, es sei dann im Rahmen von Bestellungen.

d. Sollte beim Gastronomen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten von Kunden gleich aus welchem Grund vorliegen oder er von einer solchen Kenntnis erlangen, so ist er verpflichtet, SchlemmerButler umgehend darüber zu informieren.

e. Beide Vertragsparteien bestätigen, dass sie weder Auftragsverarbeiter der anderen Vertragspartei noch gemeinsamer Verantwortlicher mit der jeweils anderen Vertragspartei in Bezug auf die personenbezogenen Daten sind.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastronomen finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.


(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist bei Kaufleuten Worms.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach Sinn und Zweck dieses Vertrags bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Kommt keine Einigung zustande, gilt ergänzend das Gesetz.